Infoseite des WebRing gegen Immobilienbetrug
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Was ist eigentlich Immobilienbetrug?
Grund für den WebRing gegen Immobilienbetrug, Stand: 10.01.2005:
 
1.1 Wie fing der Immobilienbetrug an?
1.2 Fragen, den Sie möglichen Betrügern stellen könnten

2.0 Das böse erwachen
2.1 Der finanzielle Untergang
2.2 Ist es möglich, jemanden dafür haftbar zu machen?
2.3 Was sagen die Gerichte dazu?
2.4 Das Verjährungsgeschenk an die Betrüger
2.5 Ist die BaFin überflüssig?
2.6 Schlusswort

3.0 Surft durch den WebRing gegen Immobilienbetrug! 

4.0 Die Kurzgeschichte des WebRing Ringmasters:

Seit einigen Jahren formiert sich im Internet der Widerstand gegen den organisierten Immobilienbetrug.
Speziell gegen die Firmen und Finanzinstitute, die in diesem Gebiet tätig waren oder es sogar heute noch sind. Der Verbraucherschutz schätzt, dass inzwischen zwischen 300.000 und 1.000.000 Personen durch diese Geschäfte ruiniert wurden!

1.1 Wie fing der Immobilienbetrug an?

Viele normal Verdienende wurden von so genannten "Finanzdienstleistern" oder von "Versicherungsvertretern" (oft über einen guten Bekannten oder Arbeitskollegen) seit Anfang der 90iger Jahren nach dem Treuhand- und Erwerbermodellprinzip, mit dem Lockruf

- Steuern sparen,
- Super Altersvorsorge,
- Schutz gegen Inflation,
- Kauf ohne Eigenkapital oder
- sehr geringe monatliche Eigenbelastung

um einen Großteil Ihres Kapitals/Einkommens erleichtert.
Denn gerade in Zeiten der hitzigen Rentendiskussionen hört man:

- Dass die Rentenhöhe Jahr für Jahr gesenkt wird.
- Dass manche Firmen darüber nachdenken die Betriebsrenten zu kürzen oder sogar abzuschaffen.
- Die angesparte Altersvorsorge im Rentenalter versteuert werden soll.
- Sozialversicherungsbeiträge sollen auf die angesparte Rente fällig werden.
- Die Riester Rente zu kompliziert ist.
- Das Lebensversicherungen jetzt teilweise versteuert werden sollen.
- Und so weiter.

In diesem Klima der Unsicherheit haben Kapitalanlagebetrüger, welche Produkte des grauen Kapitalmarkts anbieten, Hochkonjunktur! (Siehe dazu unter "Feedback & Referenzen" einer veröffentlichten Email vom Dezember 2003, welches verdeutlicht das der organisierte Immobilienbetrug noch HEUTE (!!) unverändert weitergeht!)

Diese "Experten" des grauen Kapitalmarktes suchten ihre Opfer in einer so genannten Haustür Situation auf, was bedeutet, dass die Erstkontaktaufnahme vom Vermittler ausging, mit dem Ziel das Opfer zu überrumpeln (vergleichbar mit dem Verkauf von Zeitschriftenabos an der Haustür). Beispiele für die Erstkontaktaufnahme:

- Über einen nicht erwarteten Telefonanruf (Coldcall, Kaltakquise).
- Unangemeldeter Besuch zu Hause oder in der Firma.
- Anruf/Besuch auf Empfehlung eines Verwandten oder Arbeitskollegen.

Mit der Behauptung, man könne "Steuern sparen" verkaufte man den Opfern eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage zur Steuerersparnis und zur Altersvorsorge.

Eigenkapital wäre für diese Kapitalanlage nicht nötig, da die monatlichen Belastungen fast komplett von der Steuerersparnis und der eingenommenen Miete gedeckt würden (die monatliche Belastung würde z.B. nur zwischen 50 und 150 Euro betragen).
Es wurde sogar argumentiert, man könnte seine Wohnung nach 5 bis 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, wenn man dies möchte (z.b. nach ende der Zinsbindungsperiode). Laut den Betrügern wäre dies eine Tolle und vor allen Dingen sichere Sache.

Oftmals wurde das Argument benutzt, Immobilien seien doch "so“ sicher, wegen der langfristigen Wertsteigerung. Verschleiert wurde dabei, dass die von den Vermittlern verkauften Immobilien oftmals Problemimmobilien mit schlechter Lage waren, obwohl die Prospekte genau das Gegenteil behaupteten.

Wenn man sich die Wohnung anschauen wollte, wurde man oft mit dem Gegenargument konfrontiert, dass man diese nicht angucken muss, weil eine so genannte "Mietpoolverwaltung" die komplette Verwaltung übernimmt und sich um "alles" kümmern würde (Vermietung, Mieterhöhungen, Pflege). Außerdem würde (nach angaben der Vermittler) keiner vor dem Aktienkauf in die USA fliegen, um sich den Firmensitz einer Aktiengesellschaft anzusehen!

Nachdem der Vermittler vom Opfer eine Selbstauskunft einholte, wurde gesagt das diese Kapitalanlage von einer namhaften Bank geprüft wäre und für gut befunden wurde. Eine Finanzierungszusage würde schon vorliegen. Das Stichwort "Bankgeprüfte Immobilie" wurde oft von Anlagebetrügern verwendet und täuschte dem Laien die Werthaltigkeit einer Immobilie vor. Der "gute" Name einer Bank täuschte, weil sie nur im eigenen Interesse prüfte, oft zum Nachteil des Opfers.

Die Einholung der Selbstauskunft diente dazu, die finanziellen Möglichkeiten des Kunden einzuschätzen (Bonität). Anhand dieser Daten wurde dann vom Vermittler die passende Wohnung ausgesucht, welche zum finanziellen Rahmen des Kunden passte, um den ermittelten Finanzierungsspielraum "voll" auszuschöpfen. Die Bonitätsanforderungen der beteiligten Banken/Bausparkassen waren dabei oftmals so gefährlich gering, dass selbst Kleinverdiener mit einem Jahresnettoeinkommen von z.B. nur 22.000 Euro ein Darlehen von 55.000 Euro zur 100% Finanzierung der Wohnung ohne Eigenkapital vermittelt bekamen!

Dabei wurden in den meisten Fällen beim Kunden kaum Reserven bei der Finanzierung eingeplant (damit der Vertrieb so viel Provision wie möglich kassieren konnte). Die kleinste Unstimmigkeit sollte später dazu führen, dass die Finanzierung schnellstmöglich beim Kunden zusammenbrach (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz)!

Wie groß die verkaufte Wohnung letztendlich war, spielte nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig war, dass diese zur Bonität des Kunden passte. Meistens waren die angebotenen Wohnungen weit weg, selten in der Nähe des Kunden.

Zudem müsste man sich beim Abschluss dieser "tollen“ Geldanlage beeilen, da nur noch sehr wenige Wohnungen vorhanden wären und diese tolle Geldanlage bald vergriffen wäre. Oder im neuen Jahr würden sich die Steuergesetze ändern (z.B. Änderung der Eigenheimzulage ab 2004, 2005!). Man müsste sich aus diesen Gründen beeilen, um z.B. noch Steuervorteile aus dem alten Jahr zu sichern (das so genannte Jahresendgeschäft).

Man könnte jetzt "sofort" zu einem Notar fahren, um das Ganze noch beurkunden zu lassen. Dieser (Mitternachtsnotar) wäre auch nachts zu später Stunde (oder am Wochenende) zu erreichen, um noch die fristen rechtzeitig zu schaffen.


Spätestens bei der Unterschrift unter einen Treuhandauftrag (oder unter einem Finanzierungs-Vermittlungsauftrag mit Darlehensantrag) ging Jahre später der Albtraum los!

Achtung!

Sollte Ihnen jemand eine "Immobilie" zur Altersvorsorge oder Steuerersparnis anbieten und Sie erkennen dabei Parallelen zum vorherigen Text?

Dann FINGER WEG !!! (grundsätzlich sollte man ohnehin nichts an der Haustür oder am Telefon, ohne eigene Initiative kaufen)

Sie machen sich mit dem Erwerb solch einer Immobilie als Altersvorsorge (wie oben beschrieben) unglücklich und ruinieren ihre Nerven, ihren Freundeskreis, ihre Gesundheit und ggf. auch noch ihr kostbares Leben (den sie nur 1x haben)! Der Autor von dieser Seite wurde Opfer dieser Geschäfte und kam nach fast 10 Jahren Eigeninitiative heraus (siehe http://www.immoschaden.de).
Verstehen Sie diese Seite bitte als eindringliche Warnung vor solchen Geschäften!


1.2 Fragen, den Sie möglichen Betrügern stellen könnten

Sollten Sie Kontakt mit einem Anlagebetrüger haben, dann könnten Sie ihm ein paar Fragen stellen (das Ergebnis lesen sie weiter unten).

Seien sie VORSICHTIG! Die Anlagebetrüger sind psychologisch sehr gut geschult!
 
 -    Was sagt ein Makler um die Ecke zum Angebot des Anlagebetrügers?
(1 = OK, 2 = Zu teuer, vergiss es oder ähnlich)
Meistens ist Angebot von einem Anlagebetrüger etwa doppelt so teuer (oder mehr!) wie vergleichbare Wohnungen (durch versteckte Provisionen). Zum Vergleich gibt es z.B. RDM listen.
 
 -    Kann man sich das Objekt ansehen?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Laut Anlagebetrüger nicht nötig, weil der "Mietpool" alles macht, oder das Haus ist noch nicht gebaut.
 
 -    Kann man in der Wohnung selbst wohnen?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Wenn man in der Wohnung selbst wohnen würde, wäre laut Anlagebetrüger der Kauf sinnlos, da man keine Mieteinnahmen und Steuervorteile hätte.
 
 -    Ist das Objekt um die Ecke, oder ist es weit weg?
(1 = Um die Ecke, 2 = Weit weg)
Wenn das Objekt weit weg ist, dann sind alle Eigentümer über ganz Deutschland verteilt, was die Einberufung von WEG Versammlungen bzw. die Bildung von WEG Beiräten zwecks Kontrolle erheblich erschwert (was nach Möglichkeit nicht stattfinden soll!).
 
 -    Wenn ein Mietpool mit im Spiel ist. Ist die Mietausschüttung wesentlich höher als der Mietspiegel?
(1 = Nein, 2 = Ja)
Mietspiegel können oftmals bei www.<stadtname>.de, beim RDM-Makler oder Mieterverein eingesehen werden. Man kann davon ausgehen, dass die Mietpoolausschüttung erheblich höher ist, als die Tatsächliche Eingenommene miete. Anlagebetrüger setzten in der Vergangenheit die Poolausschüttung als Mieteinnahme im Darlehensvertrag ein, um erheblich höhere Darlehen zu bekommen (die Banken prüfen nur im eigenen Interesse und nicht im Interesse des Kunden). Höherer Darlehen = Höhere versteckte Provision für den Verkäufer.
 
 -    Kann man die Wohnung auch bei einer anderen Bank finanzieren?
(1 = Ja, 2 = Nein)
Dies geht laut Anlagebetrüger nicht, wegen der angeblich "super Konditionen" bei der betreffenden Bank. Im Kaufpreis wurde in der Vergangenheit eine Zinssubvention versteckt (Kein DISAGIO!!), welches die Zinsen des angebotenen Darlehens drückte und scheinbar attraktiv gegenüber anderen Banken gestaltete (arglistige Täuschung, da die hohen Zinsen über den überteuerten Kaufpreis dennoch bezahlt werden!) Eine andere Bank wird sich meistens weigern solch eine (schrott) Immobilie zu finanzieren!
 
 -    weitere Fragen folgen ...
 
Konnten Sie alle (oder fast alle) Fragen mit "2" beantworten?

Dann FINGER WEG !!!

Sie machen sich mit dem Erwerb solch einer Immobilie als Altersvorsorge nur unglücklich!!

Nachfolgend können Sie nachlesen, was passiert wäre, wenn Sie solch ein Geschäft in den 90iger Jahren abgeschlossen hätten.
Verstehen Sie diese Seite bitte als eindringliche Warnung vor solchen Geschäften!

2.0 Das böse erwachen!

Spätestens nach wenigen Jahren fiel den meisten Opfern auf, dass etwas nicht stimmte. Bauträger, Mietgaranten und Immobilienvertrieb melden plötzlich Insolvenz an. Als Folge explodierten die Kosten bei den Betroffenen. Nicht selten wurden z.B. aus 150 Euro Kapitalanlagekosten im Monat plötzlich 600 Euro oder mehr!
Die Eigentumswohnung spielte jetzt plötzlich die zentrale Rolle im Leben des geprellten Opfers (welche oft beim Verkauf im Hintergrund stand, da eine Kapitalanlage zur Alterssicherung und Steuerersparnis im Vordergrund stand).

Dann erfuhr man z.B. von einem Anwalt, dass die Berechnungen des Bankkredits in der Regel von den Immobilienvertrieben "schön gerechnet" wurde. In der Regel entsprach der tatsächliche Verkehrswert der Wohnung nur 20 bis 60% des Kaufpreises des Anlagebetrügers, wobei alle Beteiligten (Banken/Vermittler/Verkäufer) dies oftmals wussten. Die hohe Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichen Wert der Wohnung erklärte sich durch versteckte Provisionen und versteckte Gebühren (Weichkosten) für dieses ganze Vertragswerk (natürlich ohne Wissen des Opfers).


Es stellte sich in den meisten Fällen heraus, dass die Eigentumswohnungen in einem sehr schlechten Zustand waren. Oftmals standen die Wohnungen Jahre lang leer oder es wohnten dort Problemmieter z.B. vom Sozialamt.

Oftmals stammten diese Wohnungen aus Beständen der ehemaligen Neuen Heimat oder aus einer Konkursmasse. Diese Wohnanlagen wurden von "Aufteilern" oder "Zerteilern" billig eingekauft, in Wohneigentum umgewandelt und dann für den Verkauf oberflächlich billig renoviert (Pinselsanierung). Dann wurden diese Wohnungen zu drastisch überteuerten preisen an Klein- und Mittelverdiener weiter veräußert (z.B. ortsüblicher Verkehrswert 500 - 700 €/qm, verkauft mit 900 bis 2000 €/qm).

Andere der so angepriesenen Wohnungen wurden auch neu gebaut. Manchmal ging kurz vor der Fertigstellung (z.B. nach dem Verkauf aller Wohnungen) der Vertrieb/Bauträger/Mietgarant (oft unter dem Dach einer Gesellschaft) in Insolvenz. Jetzt standen die Opfer vor einer nicht fertig gestellten Wohnanlage (oder Ruine) mit zusätzlichen erheblichen Kosten und Ärger.


Dadurch, dass viele Käufer durch die sehr knappe Kalkulation der Finanzierung vor dem Ruin standen und zum Überleben oftmals die Zahlungen einstellen mussten, geriet die WEG-Verwaltung ebenfalls in Schwierigkeiten, falls viele Eigentümer durch ähnliche Probleme die Zahlungen einstellten.

Gefördert wurde die Zahlungseinstellung nicht nur durch die oftmals sehr knapp kalkulierte Finanzierung der Banken, sondern kam auch dadurch zustande, dass in den verkauften Wohnanlagen oftmals ein langjähriger Reparatur- und Sanierstau vorlag, welches zu horrenden Nachzahlungen (Sonderumlagen) der Eigentümer führte.

Durch die Zahlungseinstellung vieler Eigentümer war es der WEG Verwaltung fast unmöglich die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. In einigen Wohnanlagen reichte das eingenommene Geld sogar nicht mehr aus, um die laufenden Kosten einer Wohnanlage zu decken. Der Untergang der Wohnanlage sollte sich deswegen erheblich beschleunigen.

Zusätzlich zu all diesen Problemen sollte auch noch Missmanagement bei dem einen oder anderen WEG Verwalter dazu geführt haben, dass weitere Kostenprobleme entstanden.

Ein krasses Beispiel für den Niedergang einer Wohnanlage könnte man die Wohnanlage in der Kielstraße 26 in Dortmund bezeichnen (das so genannte Horrorhaus). Nach hohen Leerständen, Brandgefahr und nachdem der WEG-Verwalter die laufenden Kosten nicht mehr decken konnte, wurde das Hochhaus geräumt und zugemauert!

Link: Fotos vom so genannten Horrorhaus in Dortmund, Kielstraße 26

2.1 Der finanzielle Untergang

Viele Geschädigte versuchten, um den Schaden zu begrenzen, die Wohnung zu verkaufen. Sie mussten jedoch feststellen das die Eigentumswohnung vielleicht wenn man Glück hatte nur 30% bis 50% des ursprünglichen Kaufpreises wert war. Wenn man allerdings Pech hatte, war die Wohnung durch den schlechten Zustand nichts mehr wert. Selbst wenn die Wohnung einen Wert hatte, war oftmals ein Verkauf unmöglich, weil kaum Interessenten bereit waren solch eine Wohnung zu kaufen. Das oftmals schwierige Umfeld, wo die Wohnung lag (z.B. hoher Ausländeranteil, viele Sozialhilfe Empfänger) machte den Verkauf der Wohnung nicht einfach.


Auch war es kein Zufall, dass die angepriesenen Eigentumswohnungen oft mehr als 300 km weg vom Wohnort waren. Opfern aus dem Westen wurden z.B. systematisch Wohnungen aus dem Osten verkauft und umgekehrt.

Zur Wohnung wurde in der Regel ein Mietpoolvertrag mitverkauft (das so genannte rundum sorglos Paket). Diese würde laut den Anlagebetrügern alles im Griff haben und sich um alles kümmern.

In Wirklichkeit war die Mietpoolverwaltung (oder Sondereigentumsverwaltung) eines der wichtigsten Instrumente der Immobilienbetrüger. Diese verschleierten in Wirklichkeit gegenüber dem geprellten Käufer die tatsächliche Lage im Wohnobjekt (schlechter Zustand der verwalteten Wohnungen, hohe Leerstände) und zahlte zudem in den meisten fällen erheblich mehr Miete aus, als überhaupt eingenommen wurde. Es war bei dieser kalkulierten Konstruktion eine frage der Zeit (wenige Jahre), bis die Mietpoolverwaltung insolvent wurde. Hiernach brach dann in der Regel das große Chaos aus!


Das meiste was das Opfer verdiente, wurde vom Kredit und von den Nebenkosten der Wohnung aufgefressen (wenn die Wohnung leer stand, war die finanzielle Lage noch wesentlich schlechter).


Wenn es beim Opfer ganz schlecht stand, war dieser nicht mehr in der Lage den Kredit zu zahlen (u.a. durch Kündigung/Scheidung oder durch gefährliche Kreditverträge mit dynamischer Anpassung (z.B. Badenia Bausparkasse) wo die Belastung mit der Zeit steigt).

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit drohte das Finanzinstitut mit Zwangsvollstreckung in das private Vermögen. Denn diese sicherte sich im Grundbuch der Wohnung bzw. im Darlehensvertrag das Recht auf Vollstreckung in das komplette Vermögen (z.B. nach §800 ZPO), ohne das dies dem Opfer beim Kauf erklärt wurde.


Zu dieser sehr unangenehmen Situation kam noch hinzu, dass die Opfer regelmäßig Post (oder anrufe) von Firmen, Vereinen oder Interessengemeinschaften bekamen, die ihre Dienste auf einer oft zweifelhaften Art und Weise anbieten (durch Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen oder durch Abschluss eines zweifelhaften Vertrages (z.B. Prozessfinanzierungsvertrag)).
Ging man diesen Offerten ohne Prüfung z.B. durch den Verbraucherschutz oder einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ein, lief man Gefahr noch ein zweites Mal betrogen zu werden (leider zum Nachteil anderer unabhängig arbeitender Geschädigteninitiativen).

Vielen Opfern blieb seit einigen Jahren kein anderer Ausweg mehr, als in die Privatinsolvenz zu gehen (INSO), oder wer eine Rechtschutzversicherung hatte, zu klagen (wer kein Rechtschutz hatte, konnte sich eine Klage oft nicht leisten (bedingt durch die sehr hohen Streitwerte)).

Leider sahen einige wenige Opfer keinen anderen Ausweg aus der Misere und haben deswegen sich das Leben genommen (Selbstmord, Suizid).

2.2 Ist es möglich, jemanden dafür haftbar zu machen?

Jetzt könnte man theoretisch den Vermittler, Vertrieb oder Verkäufer z.B. wegen Falschberatung verklagen. Diese sind aber meistens nicht mehr greifbar, weil diese entweder Pleite oder z.B.untergetaucht sind. Bekommt man dennoch einen Vermittler/Vertrieb vor Gericht (passiert nicht oft), sind die Strafen für den begangenen Anlagebetrug oft so gering, dass diese den entstandenen Schaden nicht ersetzen.
Einige Vermittler führen sogar diese miesen Geschäfte unter dem Deckmantel einer neuen Firma weiter, bis diese zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder Insolvenz anmelden.


Da bleibt dann meistens nur noch das finanzierende Institut übrig, bezüglich einer Klage.
Denn fast alle deutschen Banken oder Bausparkassen hatten solche Geschäfte finanziert.


Die Presse berichtet unter anderem von solchen (fragwürdigen) Finanzierungen von der HypoVereinsbank (mit geschätzten 108.000 fällen), Commerzbank, Badenia Bausparkasse (schätzungsweise über 8000 Fälle) und andere Großbanken/ Sparkassen/ Volksbanken sowie Bausparkassen.


Es wird inzwischen vermutet, dass die finanzierenden Institute mit den Vertrieben zusammengearbeitet haben. Dies ist aber in den meisten Fällen so gut wie unmöglich zu beweisen, weil die Opfer solche Unterlagen häufig nicht besitzen. Zudem trägt der Opfer bei einer Klage die Beweislast, weshalb die finanzierenden Institute solche Unterlagen nicht freiwillig zur Verfügung stellen werden.

Allerdings gibt es inzwischen bei einigen sehr wenigen Fällen Aussteiger, die belastende Unterlagen gegen die Banken/Bausparkassen ans Tageslicht gebracht haben. Dies betrifft unter anderem die HypoVereinsbank und der Badenia Bausparkasse.

2.3 Was sagen die Gerichte dazu?

Trotz oftmals vollständiger Beweisunterlagen wird man allerdings vom Gesetzgeber bzw. von den Gerichten benachteiligt.
In 1991 wurde durch die Bundesregierung das Widerrufsrecht geändert, was den an uns begangenen Immobilienbetrug begünstigt hatte. Zudem kommt noch hinzu, dass die Gerichte häufig gegen die Geschädigten entscheiden.

Speziell der 11 Senat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz vom Bundesrichter Nobbe ist besonders durch ihre überwiegend bankenfreundlichen Urteile aufgefallen (Herr Nobbe ist im Übrigen bei Bankrechtstagungen oft mit dabei). Dieser Senat des BGH’s wendet eine selbst erfundene Trennungstheorie an, welches Bankkredit und Immobilienkauf als nicht einheitliches Geschäft ansehen lassen. Dies ist allerdings in den meisten bekannten Fällen ein Widerspruch, denn der Vermittler/Vertrieb verkaufte die Wohnung und Finanzierung stets im Paket als einheitliches Geschäft. Ohne Kredit keine Wohnung, ohne Wohnung kein Kredit!


Der europäische Gerichtshof fällte im Dezember 2001 ein richtungweisendes verbraucherfreundliches Urteil gegen die Banken/Bundesregierung (bezüglich Haustür Widerrufgesetz, Aktenzeichen C-481/99), wonach das deutsche Widerrufsrecht nicht mit dem europäischen Recht konform ist. Somit konnten solche Geschäfte auch nach Jahren widerrufen werden (natürlich nach sorgfältiger Prüfung durch einen für Kapitalanlagenbetrug spezialisierten Anwalt mit großer Praxiserfahrung in diesem Gebiet).


Das Urteil vom EuGH wurde allerdings vom XI Senat des BGH bzw. vom Deutschen Gesetzgeber nicht wie gefordert umgesetzt. Der Geschädigte konnte zwar wie gefordert seinen Darlehensvertrag wiederrufen, musste aber dann den Kredit auf einen Schlag zurückzahlen.

Letztendlich wurde man dafür bestraft, dass man wegen fehlender Widerrufsbelehrung seinen Vertrag widerrufen hatte. Somit verstoßen die derzeitigen deutschen Gesetze und Urteile des 11 BGH Senats weiterhin gegen gültiges EU Recht.

Im August 2003 schaltete deswegen das Landgericht Bochum (AZ 1 O 795/02) den europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, indem es dort ein Vorlagebeschluss übersendete (Aktenzeichen C-350/03). Hierbei warf das Bochumer Gericht dem BGH und den deutschen Bundestag vor, die europäischen Vorgaben für den Verbraucherschutz nicht ausreichend umgesetzt zu haben.

In einer späteren Stellungnahme zum EuGH verfahren schimpfte auch die EU-Kommission, dass der BGH das Recht lediglich "formal und mechanisch" anwende, ohne dabei den Verbraucherschutz zu beachten. Die FAZ kommentierte: "Falls die Luxemburger Europarichter dies bestätigen, könnten auf die Banken, die die Käufe finanziert und teilweise mit den Vermittlern zusammengearbeitet haben, Milliardenforderungen zukommen."

Nach dem Landgericht Bochum legte auch der HOLG Bremen (Az. 2 U 20/02, 2 U 23/02, 2 U 53/02) in einem ähnlichem Verfahren ebenfalls einen Vorlagebeschluss beim EuGH vor (Az C-229/04). Auf diesen neuen Vorgabebeschluss kommt jetzt eine besondere Bedeutung zu, weil der Generalanwalt Philippe Léger beim EuGH in seinem Schlussantrag vom 28.09.2004 zunächst den Vorgabeschluss des LG Bochum wegen Formfehler für unzulässig erklärte, wies aber gleichzeitig im gleichen Schlussantrag drauf hin, dass der neue Vorgabebeschluss des HOLG Bremen sich genauer mit der Problematik des "Haustürgeschäftes“ beschäftigt.

Somit ist im Moment offen, was eine Entscheidung vom EuGH betrifft. Spätestens zum Vorlageverfahren des HOLG Bremen wird man wissen, wie das EuGH zum Thema Haustürwiderruf denken wird (Verkündung ca. Mitte 2005).

Durch diese Maßnahmen unbeeindruckt, urteilt das hohe Bundesgericht weiterhin gegen die Verbraucher.
Im Dezember 2003 bestätigte auch das deutsche Verfassungsgericht die bankenfreundliche Urteilspraxis des BGH (1 BvR 693/02). Leider schwenkte inzwischen auch der IV Senat auf die Linie des 11ten BGH Senats um, welche bisher im Sinne der Verbraucher urteilte.

Erfreulicherweise urteile der II-Senat des BGH am 14.06.2004 im Sinne der Verbraucher (zur Thematik geschlossene Immobilienfonds) wobei dieser Senat die bisherige Rechtsprechung des XI BGH Senats kritisierte. Innerhalb des BGH's bestehen inzwischen verschiedene Meinungen, welches die Anrufung des großen Senats zur Folge haben könnte.

Inzwischen wird von einigen Rechtswissenschaftlern die Rechtsprechung des 11ten BGH Senats offen als "Bankenverbrechen und Unrechtsprechung" gebrandmarkt (siehe http://www.schuldrechtsmodernisierung.com, Menü "Das Neuste").

Als geschädigter bekommt man deshalb den Eindruck, dass man erst außerhalb Deutschlands zu dem begangenen Immobilienbetrug Recht bekommt.

In 2003 klagte eine Amerikanerin sogar in den USA gegen die HypoVereinsbank, wegen der nicht sehr guten Chancen in Deutschland.
Die Klage wurde allerdings in den USA nicht zugelassen, weil diese sich nicht für zuständig erklärte.

Im Verlauf des Jahres 2003 wurden von mehreren hundert Personen Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Diese werfen der Bundesrepublik vor, die EU-Richtlinie 85/577 (Haustürrichtlinie) aus dem Jahr 1985 nicht korrekt ungesetzt zu haben. Die Beschwerde wurde unter Nummer 2003/4297 bei der EU-Kommission registriert. In den Immobetrug Diskussionsforen (über WebRing erreichbar) gibt es Andeutungen das das Problem hunderttausendender deutscher Immobilienopfer mit den skandalfinanzierenden Banken und der haarsträubend bankenfreundlichen Rechtsprechung auf europäischer Ebene zunehmend ernst genommen wird. Es ist möglich das diese Beschwerden in ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik münden könnten.

2.4 Das Verjährungsgeschenk an die Betrüger

Zu den Ganzen komplex kommt auch noch dazu, dass der Gesetzgeber den Immobilienbetrügern eine Reform geschenkt hat.

Denn seit dem 1. Januar 2002 trat das neue Schuldrechts-Modernisierungs-Gesetz in kraft, welches die Verjährungsfrist dramatisch verkürzt hatte. Während früher für viele Altfälle eine 30-jährige Verjährungsfrist galt, wurde diese ab dem 01.01.2002 um das 10fache gekürzt, nämlich auf 3 Jahre! Das bedeutet, dass Schäden, welche durch Anlagebetrüger & Banken angerichtet wurden ab dem 01.01.2005 verjährt sein könnten. Weitere Infos können Sie hier nachlesen: http://www.immoschaden.de/wastun.shtm

Als Konsequenz, bekamen einige Anwälte zum Jahresende 2004 sehr viel zu tun.
Zahlreiche Gerichtsverfahren, Mahnbescheide, Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beschwerden bei den Schichtungsstellen wurden eingereicht, um die Verjährung für Fälle vor dem 1.1.2002 zu hemmen!
Alleine bei der Schlichtungsstelle für die privaten Bausparkassen gingen über 1500 Beschwerden gegen die "Deutsche Bausparkasse Badenia AG" ein.

2.5 Ist die BaFin überflüssig?

Einige Geschädigte sagen, es gäbe die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister, das "Bundesamt für das Finanzdienstleistungswesen" (BaFin), welches gegen den Immobilienbetrug und dessen Finanzierungen eingreifen soll. Allerdings hat die Bafin nur die Aufgabe "die Aufsicht über die Solvenz der Banken" zu überwachen und gegebenenfalls einzugreifen, wenn eine Bank in Schwierigkeiten kommt. Also ein Tiger ohne Zähne für den Verbraucher!

Überraschenderweise führte in 2001 die BaFin nach zahlreichen Beschwerden bei der "Deutschen Bausparkasse Badenia AG" eine Sonderprüfung durch, welches einige interessante Informationen zutage brachte (siehe u.a. http://www.immoschaden.de).

Die Finanzaufsichtsbehörden in anderen Ländern (z.B. USA) hingegen gehen wesentlich strenger bei Unregelmäßigkeiten gegen Banken und Finanzdienstleistern vor. Auch die Rechtsprechung in anderen Ländern ist oftmals eine andere, für den Verbraucher Vorteilhaftere.

2.6 Schlusswort

Kenner der weltweiten Wirtschaft bestätigen mittlerweile, dass Deutschland ein Eldorado der Betrüger geworden ist. Die Ursache liegt unter anderem darin begründet das der Verbrauchehrschutz in Deutschland verglichen mit denen anderer Länder schlecht ist und das „jeder“ ohne Ausbildung und Haftungspflicht Versicherungsdienstleistungen anbieten kann.

Auch die deutsche Politik und Rechtsprechung ist leider eher unternehmerfreundlich zu interpretieren.

In einigen Publikationen wird daher vermutet, dass der an hunderttausenden gering/Mittelverdienern begangene Immobilienbetrug, der größte Betrugsskandal seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland ist.

Die Verbraucherzentralen schätzen, das mittlerweile ca. 300.000 - 1.000.000 Personen/Familien als Gering- und Mittelverdiener durch diesen hinterhältigen Betrug um ihre Altersvorsorge und Existenz gebracht wurden. Der dabei entstandene Schaden wird mittlerweile im zweistelligen Milliarden Euro Bereich geschätzt. Insgesamt ein sehr großer Schaden gegenüber der deutschen Volkswirtschaft!

Einige begingen inzwischen als Konsequenz Selbstmord oder stehen kurz davor.
Auch Prominente sind durch diesen Betrug betroffen (u.a. Jürgen Drews). 

Im "Webring gegen Immobilienbetrug" findet man weitere Internetseiten, die diese oben genannten Fakten auf ähnlicher art und weise wiedergeben.

3.0 Surft durch den WebRing gegen Immobilienbetrug! 

Der "WebRing Immobilien Betrug Deutschland" ist eine Möglichkeit so viele Seiten der Immobiliengeschädigten wie möglich zu vernetzen, damit endlich diese unfairen Machenschaften noch besser und effektiver einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wenn Sie die anderen Mitgliedsseiten des WebRings besuchen möchten, dann verwenden Sie die Navigationsleiste, um zur nächsten Seite zu kommen.

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Wer als Immobiliengeschädigter sich mit seiner Internet Seite an diesen WebRing anschließen möchte, der sollte die Informationsseiten vom Webring durchlesen: http://www.webring-immobetrug.de. Wenn Sie jemanden kennen der immobiliengeschädigt ist und sogar eine Internet Seite hat, dann ermutigen Sie ihn bitte an den WebRing teilzunehmen.


4.0 Die Kurzgeschichte des WebRing Ringmasters:

In 1991 wurde dem Autor durch den Vermittler Herr "Hartmut Nutic" von der "Wirtschaftsberatung Andrea Strauch" aus Wuppertal über den Vertrieb "Rese Wirtschaftsberatung & Treuhandgesellschaft mbH (Konkurs)" aus Erkrath zusammen mit dem Strukturvertrieb "Heinen und Biege" aus Dortmund eine überteuerte Eigentumswohnung in Melle, Von-Bar-Straße (ehemalige Neue Heimat) verkauft (wir wurden gebeten, diesen Satz zu ändern. Mehr dazu, siehe hier!).

Die Folge war u.a. jahrelanger Ärger mit Behörden, Anwälten, Notaren, Familie, WEG-Verwaltung und vor allen dingen mit der Heinen und Biege Tochter HMG. Die Finanzierung übernahm die Badenia Bausparkasse AG (im Aachener & Münchener Beteiligungskonzern (heute "Generali Deutschland")). Unsere Wohnung konnten wir aus eigener Kraft Mitte 2000 verlustreich verkaufen. Weitere Informationen können sie dazu auf http://www.immoschaden.de nachlesen.

Kurzinformationen zu den Wohnanlagen der ehemaligen Neuen Heimat in Melle

Zwischen 1955 und 1969 baute die Neue Heimat Niedersachsen in Melle 264 Wohnungen verteilt in den folgenden Straßen: Hochstraße, Waldstraße, Carl-Bösch-Straße, Gesmolder Straße, Fritz-Reuter-Straße, Rabingen Straße, Helgoland Straße und Von-Bar-Straße.

In 1987 verkaufte die "Neue Heimat Niedersachsen" diese Wohnungen an die "WVAG München". Der neue Besitzer wandelte diese dann in Eigentumswohnungen um. Anschließend wurde in einem Modellprojekt versucht diese Wohnungen an die Mieter zu verkaufen (das so genannte "Meller Modell" oder "das Pilotprojekt Melle", wo das Konzept "Wohnungen in Mieterhand" oder "Wohneigentum in Mieterhand" (WIM) von der Gewerkschaftsholding BGAG erprobt wurde).

Als der Verkauf an die Mieter nicht gelingen wollte, beauftragte der Verkäufer (WVAG) in 07/1990 den Strukturvertrieb Heinen & Biege (oder IHB Heinen & Biege) mit dem Verkauf der Wohnungen, überwiegend an Kapitalanleger. Dieser Strukturvertrieb verkaufte innerhalb von 3 Jahren 201 (von 264) Wohnungen in Melle die überteuert waren!
Die Käufer dieser durch Heinen und Biege vermittelten Wohnungen waren fast alle automatisch Mitglied im Mietpool der "Haus-, Mieten und Grundstücksbetreuungs GmbH", kurz HMG GmbH.

Als Folge dieser "erfolgreichen" Geschäfte werden regelmäßig Wohnungen aus diesen Wohnanlagen zwangsversteigert.

Die Heinen und Biege GmbH meldete am 02.08.2000 Insolvenz an. Danach folgten die Schwesterfirmen "Baufinanzierungs- und Vermittlungsgesellschaft für Baufinanzierung mbH (Baufinanz)", "IHB Immobilien Heinen und Biege GmbH", "LUV Liegenschaften und Vermögen Verwaltungsgesellschaft mbH", und zuletzt die "HMG Haus-, Mieten- und Grundstücksbetreuungsgesellschaft mbH". Es wird geschätzt, dass diese Firmen über 6000 Wohnungen auf dubiose Art und weise vermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt.

Einige Nachfolgerfirmen von Heinen & Biege tätigen noch heute ihre unseriösen Geschäfte.

Nach der HMG Insolvenz hatte die VOW Braunschweig die Mietpool-Sondereigentumsverwaltung übernommen.

Weitere Informationen können sie dazu auf http://www.immoschaden.de nachlesen.
 
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